Corona und Sport


Im nachfolgenden Hygienekonzept des TSV Dennach 1900 e.V. könnt Ihr genau nachlesen wie Ihr Euch auf unserem Gelände beim Training oder bei anderen Veranstaltungen zu verhalten habt. Wir setzen hier auf Eigenverantwortlichkeit, werden im Falle einer Nichteinhaltung aber von unserem Hausrecht gebrauch machen.

 

Ein Teilnahmeverbot für Training und jegliche andere Veranstaltung oder den Besuch unseres Vereinsheimes (wenn geöffnet) gilt für Personen

 

1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit
    dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder


2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und
    Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.

 

3. die die nötigen Nachweise nicht erbringen können oder wollen.


1 Hygienekonzept


16. Ausgabe vom 23.01.2022


1.    Vorwort
2.    Verantwortlichkeit
3.    Allgemeines
4.    Trainingsbetrieb
5.    Wettkampfbetrieb / Zuschauer

6.    Öffnung des Vereinsheimes

7.    Vereinssitzungen


1.Vorwort

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend lediglich die männliche Form verwendet.
Die gesetzlichen Grundlagen für das vorliegende Hygienekonzept bildet die Corona-Verordnung vom 12.01.2022, die Corona-Verordnung Sport vom 13.01.2022 und die Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 23.08.2021 in der ab 17.01.2022 gültigen Fassung des Landes Baden-Württemberg.
Die Hinweise des Präsidiums des Deutschen Turnerbundes (DTB), das Rahmen-Hygiene-Konzept der DFBL für einen Wettkampfbetrieb und das Allgemeine Hygienekonzept für Wettkämpfe des STB sind berücksichtigt.
Ergänzend hierzu hat der TSV Dennach 1900 e.V. für den Sportplatz in der Schwabentorstraße 40 in Dennach und für die Schwabentorhalle die Regeln für den Trainings- und Wettkampfbetrieb festgelegt und durch die Vorstandschaft verbindlich beschlossen.
Die im folgenden definierten Regeln für den Trainings- /Wettkampf- und Vereinsheimbetrieb sind verbindlich für alle Trainer, Übungsleiter, Spieler, Zuschauer, Gäste und Helfer auf der Anlage des TSV Dennach 1900 e.V. und in der Schwabentorhalle. Dabei wird auf die Eigenverantwortung aller Teilnehmer gesetzt.
Die Gesundheit aller Beteiligten steht an erster Stelle. Die Vorgaben dienen dazu einen bestmöglichen Schutz der Gesundheit während des Trainings, Wettkampfes, der Sitzungen oder Bewirtschaftung auf dem Gelände des TSV Dennach und in der Schwabentorhalle sicherzustellen.
Jeder Teilnehmer ist aufgefordert bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten die Anlage / Halle nicht zu betreten. Bei einer bestätigten Infektion mit COVID-19 ist sofort einer der Corona-Beauftragten des Vereines zu informieren und den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes Folge zu leisten.


2. Verantwortlichkeiten
Das Hygienekonzept des TSV Dennach wurde durch die Vorstandschaft erstellt und beschlossen. Die Vorstandschaft fungiert aktuell als Corona-Beauftragte und kann jederzeit für Fragen oder Kritik angesprochen werden.
Vorsitzender:                    Erich Unruh
Vorsitzender:                    Tobias Lutz
Geschäftsführer:               Tobias Eberhardt
Kassenwart:                     Daniel Schroth

Das Hygienekonzept orientiert sich an der gültigen Rechtslage und wird bei sich ändernden gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst.
Die Aktualisierung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Vorstandssitzungen oder bei Bedarf.

3. Allgemeines
Den im Fenster des Vereinsheimes und im Vorraum der Schwabentorhalle ausgehängten allgemeinen Hinweisen bezüglich der Verhaltensweisen unter den derzeitigen Bedingungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.


Im Falle einer bestehenden Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesungsnachweises, muss folgendes eingehalten werden:

Der Testnachweis (PoC-Antigen-Test = Schnelltest von offizieller Stelle wie Testzentrum, Arzt, Apotheke…) darf nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Der Impfnachweis muss eine vollständige Impfung (es müssen zwei Wochen nach der letzten Impfung vergangen sein) mit den in der EU zugelassenen Impfstoffen (mit Namen Cominarity (BioNTech), Spikevax (COVID-19 Vaccine Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca), COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)) enthalten. Genesene benötigen nur eine Impfung (ca. 6 Monate nach der Genesung) um vollständig geschützt zu sein.


Die Genesung muss mindestens 28 Tage her sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen.
Kinder unter 6 Jahren die noch nicht eingeschult wurden müssen keinen Test erbringen, Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen (6-18 Jahre) werden in der Schule getestet und können diesen Testnachweis oder einen Schülerausweis vorlegen. Diese Regelung gilt nicht in den Ferien. Hier muss diese Altersgruppe ebenfalls einen aktuellen offiziellen Schnelltest vorlegen.


Die Nachweise müssen in digital lesbarer Form erbracht und mit einem Ausweisdokument gegengeprüft werden. Die Gegenprüfung mit einem Ausweisdokument entfällt, wenn die zu prüfende Person anderweitig bekannt ist.


Von der Teilnahme am Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetrieb sowie von Besuchen des bewirtschafteten Vereinsheimes ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, sie die Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus z.B. neu auftretender Husten, Atemnot, Geruchs- / Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur aufweisen oder wenn sie keinen Test-, Impf-, Genesungsnachweis vorlegen können.


Den Anweisungen der Vereinsverantwortlichen (Corona-Beauftragten, Trainern, Übungsleitern, Trainingsverantwortlichen, Sportheimdienst) insbesondere bezüglich der Hygieneregeln ist Folge zu leisten. Die Vereinsverantwortlichen haben die Pflicht auf

Regelverstöße hinzuweisen und können bei Verletzungen der Hygienevorschriften einen Platzverweis aussprechen. Dem ist Folge zu leisten.


Die Trainer und Sportler sind schriftlich zu den Regeln auf der Sportanlage und im Trainings- und Wettkampfbetrieb informiert (Empfehlung der DFBL). Die Hinweise wurden per Mail / WhatsApp an die Spieler verteilt und hängen am Vereinsheim und im Vorraum der Schwabentorhalle aus.
Auf Fahrgemeinschaften zur Anreise sollte verzichtet werden (außer bei Personen aus dem gleichen Haushalt).


Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Sportanlage, im Vereinsheim und im Vorraum in der Schwabentorhalle eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zum Sportplatz / Halle. Ausgenommen Personen aus einem Haushalt. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden muss eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt auch beim Betreten des Vereinsheimes, auf dem Weg zu den Umkleiden und für das Benutzen der Toiletten. In der Schwabentorhalle gilt abseits der Sportausübung überall die Maskenpflicht. Für alle Personen ab 18 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.


Auf der Toilette sind die ausgehängten Hygienetipps zu beachten. Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel wird bereitgestellt. Es darf sich immer nur eine Person im in der Toilettenanlage aufhalten.

4. Trainingsbetrieb

In der "Basisstufe" ist das Training für Erwachsene in geschlossenen Räumen wie der Schwabentorhalle nur mit 3G-Regel (nur mit gültigem Test-, Impf- oder Genesungsnachweis nach §5 der Corona VO Baden-Württemberg) zulässig. Kinder unter 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen werden als getestet angesehen.
Personen ohne Nachweis dürfen am Training im freien Teilnehmen und die Toiletten benutzen. Die Benutzung von Duschen, Umkleiden und Gemeinschaftsräumen ist ihnen untersagt!


Tritt die neu festgelegte "Warnstufe" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, darf am Training im Innenbereich nur noch mit 2G-Regel (geimpft und genesen) und PCR-Test teilgenommen werden.


Tritt die neu festgelegte "Alarmstufe" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, darf am Training nur noch mit 2G-Regel (geimpft, genesen) teilgenommen werden. Dies gilt auch für die Trainer.

Tritt die neu festgelegte "Alarmstufe II" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, darf am Training im Innenbereich nur noch mit 2G+-Regel (geimpft, genesen und getestet) teilgenommen werden. Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben und Personen deren letzte Impfung / Genesung nicht mehr als drei Monate zurück liegt.


Am Training dürfen nur Vereinsmitglieder teilnehmen.

 

Die hier genannten Testnachweise sind keine Selbsttests!
Die Pflicht zum Nachweis gilt entsprechend für Trainer, Übungsleiter und Betreuungspersonen.

Für den Spitzen- und Profisport gilt in allen Stufen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Gruppengrößen für das Jugendtraining in der "Alarmstufe II":
Bei den Jugendangeboten werden alle Personen gezählt (inkl. Trainer, Betreuer).
Das Jugendtraining ist mit bis zu 12 Teilnehmern im Freien und im Innenbereich ohne Nachweis oder mit bis zu 120 Teilnehmern mit 3G-Regel im Freien und im Innenbereich und mit bis zu 420 Teilnehmenden mit 2G-Regel im Freien und im Innenbereich gestattet.


Jedes Vereinsmitglied hat sich beim Betreten des Sportplatzes beim Übungsleiter bzw. Trainingsverantwortlichen anzumelden. Dieser nimmt die Eintragung in die Anwesenheitsliste / SpielerPlus-App vor (§7 Corona VO – Datenverarbeitung) vor und prüft die zu erbringenden Nachweise. Die Anwesenheitslisten dienen ausschließlich der
geforderten Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten in der aktuellen Situation und werden am Ende der Trainingssaison vernichtet.


Das Training findet ausschließlich in Langarmshirts statt.
Eine Durchmischung der einzelnen Trainingsgruppen ist zu vermeiden. Der Übungsleiter / Trainingsverantwortliche übernimmt das Ausfüllen der Anwesenheitsliste und achtet darauf, dass seine Gruppe die Regeln einhält.


Die Ballpumpe wird nur vom Übungsleiter / dem Trainingsverantwortlichen verwendet. Alle Trainingsgeräte (auch Bälle) werden nach jedem Training gereinigt und desinfiziert. Hierzu ist vom Übungsleiter Zeit (ca. 10 Minuten) am Ende der Trainingseinheit vorzusehen (§4 Corona VO – Hygienemaßnahmen).


Das Betreten und Verlassen der Spielfelder muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Trainierende dürfen den Platz erst betreten, wenn er / sie vollständig geräumt wurde.
Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Andere Begrüßungsformen, ohne Körperkontakt, sind zu wählen.


Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch und eine gekennzeichnete Trinkflasche mit.
Die Duschen und Umkleiden dürfen, unter der Bedingung, dass zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird, benutzt werden. Beim Duschen ist zur Wahrung des Abstandes nur jede zweite Dusche zu verwenden. Vor und nach dem Benutzen müssen die Armaturen mit Desinfektionsmittel gereinigt werden. Es ist darauf zu achten, dass Nassräume sowie Umkleiden regelmäßig (während oder nach der Benutzung) gelüftet werden!


Vor und nach dem Training müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
Das Benutzen des WC´s ist für Einzelpersonen erlaubt (§4 Corona VO – Hygienemaßnahmen).


Halle:
Die Trainingsteilnehmer müssen die Halle, in der für die Desinfektion der Trainingsgeräte und die Lüftung der Halle vorgesehenen Zeit, am Ende der Trainingseinheit zügig verlassen (ins Freie nicht im Vorraum verweilen), so dass die aufeinander folgenden Trainingsgruppen

beim Betreten und Verlassen der Halle keinen Kontakt zueinander haben. Hierauf ist zu achten!
Das benutzen der Duschen und Umkleiden in der Schwabentorhalle ist untersagt. Das Umkleiden ist im Vorraum oder auf der Toilette möglich.
Die Hände müssen beim Betreten der Halle desinfiziert werden. Hierzu wird im Eingangsbereich ein Desinfektionsmittelspender aufgestellt.


5. Wettkampfbetrieb / Zuschauer

In der "Basisstufe" ist der Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 5.000 Besuchern mit 3G-Regel gestattet.  Zu der Anzahl der Besucher zählen nicht: Sportler, Trainer, Helfer, Schiedsrichter.
Bei Wettkampfveranstaltungen im Freien, bei denen die Besucherzahl von 5.000 Personen überschritten wird oder ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, gilt ebenfalls die 3G-Regel.

Tritt die neu festgelegte "Warnstufe" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, ist der Wettkampfbetrieb im Innenbereich nur noch mit 2G-Regel (geimpft und genesen) und PCR-Test gestattet. Für Wettkämpfe im Freien gilt die 3G Regel. Die PCR-Testpflicht gilt nicht für die Sportler und Bedienstete bzw. Schiedsrichter und Trainer. Für diese Personen genügt ein Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststelle.


Tritt die neu festgelegte "Alarmstufe" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, ist der Wettkampfbetrieb nur noch mit 2G-Regel gestattet.

 

Tritt die neu festgelegte "Alarmstufe II" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, ist der Wettkampfbetrieb im Innenbereich nur noch mit 2G+ Regel (geimpft, genesen und getestet) gestattet. Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben und Personen deren letzte Impfung / Genesung nicht mehr als drei Monate zurück liegt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 50% der Kapazität und höchstens 500 Personen begrenzt.


Für den Spitzen- und Profisport gilt in allen Stufen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Gruppengrößen für Jugendwettkämpfe in der "Alarmstufe II":
Bei den Jugendangeboten werden alle Personen gezählt (inkl. Trainer, Betreuer).
Jugendwettkämpfe sind mit bis zu 12 Teilnehmern im Freien und im Innenbereich ohne Nachweis oder mit bis zu 120 Teilnehmern mit 3G-Regel im Freien und im Innenbereich und mit bis zu 420 Teilnehmenden mit 2G-Regel im Freien und im Innenbereich gestattet.

Die hier genannten Testnachweise sind keine Selbsttests!
Die Pflicht zum Nachweis gilt entsprechend für Trainer, Übungsleiter und Betreuungspersonen.

Vor Beginn des Spieltages ist dem Ausrichter eine ausgefüllte Spielerliste mit allen Teilnehmern inkl. Kontaktdaten zu übergeben.


Die Zuschauer müssen sich an der Kasse registrieren lassen (LucaApp-QR-Code und Formular für die Erhebung der persönlichen Daten liegen dort aus). Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder wenn 3G und mehr gefordert ist (siehe drei Stufen-System) werden hier die Nachweise überprüft.


Sichtbar alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu verweigern!

DFBL: Alle Teilnehmer (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Ordner…) müssen einen gültigen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.


Auf dem Sportplatz und der Tribüne sind Zuschauer erlaubt. Die Anzahl richtet sich nach der aktuell gültigen Corona-VO (siehe oben). Auch hier muss die Abstandsregel eingehalten werden.
Die Duschen und Umkleiden sind für die Spieler geöffnet und dürfen mannschaftsweise benutzt werden. Vor und nach dem Benutzen müssen die Armaturen mit Desinfektionsmittel gereinigt werden. Dies übernimmt der „Reinigungsdienst“. Es ist darauf zu achten, dass Nassräume sowie Umkleiden regelmäßig (während oder nach der Benutzung) gelüftet werden! Die Verweildauer in den Umkleiden ist auf ein Minimum zu reduzieren.


Beim Betreten des Vereinsheimes sind die Hände an der Desinfektionsstation zu reinigen. Für Toilettengänge und den Weg zur Umkleide gilt die Maskenpflicht. Auf der Toilette sind die ausgehängten Hygienetipps zu beachten. Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.


Nicht notwendige Gruppenansammlungen sollen vermieden werden. Dies kann z.B. durch die Regelung von Personenströmen erfolgen.
Vor und nach jedem Spiel müssen die Hände gründlich (min. 30 Sekunden) mit Seife gewaschen werden.


Die Bälle müssen nach jedem Spiel gereinigt und desinfiziert werden. Diese Aufgabe obliegt den spielenden Mannschaften.
Weitere Spielgeräte wie z.B. Leine und Pfosten werden nach dem Wettkampf vom Ausrichter gereinigt und desinfiziert.


Die privaten Sportutensilien wie Taschen, Jacken, Handtücher sind mannschaftsweise am Spielfeldrand oder dem Sitzplatz abzustellen. Es dürfen keine Kleider oder Sportutensilien in den Umkleiden belassen werden.


Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. Andere Begrüßungsformen, ohne Körperkontakt, sind auch bei der Begrüßung / Verabschiedung der gegnerischen Mannschaft, zu wählen.

 

Wettkämpfe in der Stadthalle Neuenbürg


Maskenpflicht / Mindestabstand
Grundsätzlich ist in der Halle der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten (ausgenommen Verwandte, in einem Haushalt lebende oder Ehepartner / Lebenspartner). In der gesamten Halle gilt die Maskenpflicht (Medizinische Maske: OP-Maske oder FFP2-Maske, ab 18 Jahren muss eine FFP2-Maske getragen werden) auch auf der Tribüne, ausgenommen beim Verzehr von Speisen oder beim Spielen, Aufwärmen / auf dem Spielfeld.


Zutritt / Einlasskontrolle
Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Hierzu sind ausreichend Desinfektionsmittel am Ein- / Ausgang bereitgestellt. Die Durchlüftung der Räumlichkeiten ist zu gewährleisten.
Am Haupteingang der Halle müssen alle nötigen Nachweise (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Schülerausweis für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren (in den Ferien gilt dies nicht, hier ist ein Testnachweis zu erbringen), Kinder unter 6 Jahren sind nicht Nachweispflichtig) erbracht werden. Die Nachweise müssen in digital lesbarer Form erbracht (QR-Code) und mit einem Ausweisdokument gegengeprüft werden. Hier müssen sich alle Besucher mit der Luca-App oder mit Hilfe eines Formulars registrieren. Die Einlasskontrolle besteht über die gesamte Dauer des Wettkampfes.
Mannschaften geben Ihre ausgefüllten Spielerlisten und Bestätigung über den 2G-Nachweis vom Verein auch am Haupteingang ab oder erbringen hier die nötigen Nachweise. Der Sportlerzugang ist geschlossen.
Gesperrte Sitzplätze (Einhaltung Mindestabstand / für Mannschaften) und Zugangs- und Abgangsrichtungen sind zu markieren.


Gastrobereich
Die Tische sind im Abstand von min. 1,5m anzuordnen. Ausreichend Abstand zu Verkehrswegen (Treppen, Türen usw.) sind zu gewährleisten. Die Arbeits- sowie Sitz- und Tischflächen für Zuschauer sind in regelmäßigen Abständen zu desinfizieren. Das genutzte Geschirr muss mit einem geeigneten Reinigungsmittel bei über 60 Grad gespült werden.


Umkleiden / Duschen
Die Duschen und Umkleiden sind für die Spieler geöffnet und dürfen mannschaftsweise benutzt werden. Vor und nach dem Benutzen müssen die Armaturen mit Desinfektionsmittel gereinigt werden. Dies übernimmt der „Reinigungsdienst“. Es ist darauf zu achten, dass Nassräume sowie Umkleiden regelmäßig (während oder nach der Benutzung) gelüftet werden! Die Verweildauer und die Anzahl der Personen in den Umkleiden / Duschen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Gastmannschaften haben den Vortritt.


Toiletten
Für Toilettengänge und den Weg zur Umkleide gilt die Maskenpflicht. Auf der Toilette sind die ausgehängten Hygienetipps zu beachten. Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.


Betreten des Spielfeldes / Desinfektion der Spielgeräte
Nicht notwendige Gruppenansammlungen sollen vermieden werden. Dies kann z.B. durch die Regelung von Personenströmen erfolgen. Die gegnerischen Mannschafften müssen das Feld durch die verschiedenen Zugänge zur Halle (Treppenhäuser) betreten, so dass keine Mischung der Mannschaften stattfinden kann.
Vor und nach jedem Spiel müssen die Hände gründlich (min. 30 Sekunden) mit Seife gewaschen werden.
Die Bälle müssen nach jedem Spiel gereinigt und desinfiziert werden. Diese Aufgabe obliegt den spielenden Mannschaften.
Weitere Spielgeräte wie z.B. Leine und Pfosten werden nach dem Wettkampf vom Ausrichter gereinigt und desinfiziert.
Zwischen den Wettkämpfen (bei mehreren Wettkämpfen an einem Tag) muss genug Zeit eingeplant werden um die Umkleiden / Duschen zu reinigen und die Halle zu lüften.

 

6. Öffnung des Vereinsheimes

In der "Basisstufe" ist der Betrieb des Vereinsheimes unter Einhaltung der 3G-Regel im Innenbereich gestattet. Im Außenbereich besteht keine Nachweispflicht.


Tritt die neu festgelegte "Warnstufe" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, darf das Vereinsheim nur noch mit 2G-Regel (geimpft und genesen) und PCR-Test besucht werden.


Tritt die neu festgelegte "Alarmstufe" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, darf das Vereinsheim nur noch mit 2G-Regel (geimpft, genesen) besucht werden.

 

Tritt die neu festgelegte "Alarmstufe II" in Kraft, hierbei gelten die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichten Zahlen, darf das Vereinsheim nur noch mit 2G+ Regel (geimpft, genesen und getestet) besucht werden. Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben und Personen deren letzte Impfung / Genesung nicht mehr als drei Monate zurück liegt. Es gilt eine Sperrstunde von 22:30 – 5:00 Uhr.

Der Dienst prüft die vorgelegten Nachweise und dokumentiert die Daten (Datum, Name, Anschrift, Telefonnummer, Uhrzeiten von Beginn und Ende des Besuches) der Anwesenden (zu Beginn des Besuches des Gastes) an der Theke. Das Einloggen in die Luca App ist an der Theke unter Aufsicht des Dienstes möglich und ersetzt die schriftliche Datenerhebung. Die Datenerhebung ist sowohl beim Besuch im Innenbereich als auch im Außenbereich des Vereinsheimes notwendig. Schüler der weiterführenden Schulen können den Schülerausweis oder den Test der Schule vorlegen.
Im Innenbereich besteht die Maskenpflicht bis die o. a. Nachweise erbracht wurden. Es müssen medizinische Masken getragen werden.


Eine regelmäßige Lüftung der Innenräume, Desinfektion der Oberflächen, Desinfektion von Gegenständen die häufig von Personen benutzt werden (z.B. Türklinken), Desinfektion oder
Reinigung des Geschirrs (mit 65° heißem Wasser und ausreichend Spülmittel), Reinigung der Sanitätsbereiche, das Vorhalten von ausreichend Handwaschmittel und
Papierhandtücher oder Handdesinfektionsmittel und die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über die geltenden Regeln muss gewährleistet sein.


Im Außenbereich besteht keine Begrenzung der Personenanzahl. Beim Betreten der Innenräume gilt die Maskenpflicht.


Dem Dienst ist ausreichend Handdesinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Eine Aufklärung über die aktuell bestehenden Regelungen hat vor Dienstantritt zu erfolgen.

 

7. Vereinssitzungen

Vereinssitzungen sind in der Basis- und Warnstufe ohne Einschränkung der Personenanzahl gestattet. Die in den Alarmstufen geltenden Regelungen müssen auch hier eingehalten werden. Nachweise müssen in allen Stufen erbracht werden.


2 Rechtliche Grundlagen für die Erhebung persönlicher Daten


Datenschutzhinweise und Rechtsgrundlage für die Erhebung persönlicher Daten für die Teilnahme (auch als Zuschauer) an Wettkämpfen, Sitzungen oder bei Nutzung der Bewirtschaftung

Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß CoronaVO BW

Verantwortliche Stelle: Corona-Verantwortliche des TSV Dennach 1900 e.V. (siehe Hygienekonzept)

Zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden erheben und speichern wir folgende Daten von Ihnen:

•    Vor- und Nachname,
•    Anschrift oder Telefonnummer
•    Datum und Zeitraum der Anwesenheit

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 8 Abs. 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2) in ihrer aktuellen Version.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundes-infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.

Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Betreiber nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, können Sie unsere Veranstaltungen nicht besuchen.

Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart zu.


3 Datenblatt zur Erhebung persönlicher Daten zum Download


Um die Wartezeiten am Einlass zu unseren Veranstaltungen möglichst gering zu halten, bitten wir Euch den hier als Download zu Verfügung stehenden Vordruck vorab auszufüllen und an der Kasse bereit zu halten.

Download
Datenblatt zur Erhebung persönlicher Daten
2021-08-16_TSV_Dennach_Kontaktnachverfol
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